Salzgitteraner Stromkundinnen und -kunden profitieren von schnellerem Lieferantenwechsel
Ab dem 6. Juni 2025 wird der Wechsel des Stromanbieters deutlich einfacher: Kundinnen und Kunden können dann innerhalb von nur 24 Stunden zu einem neuen Stromversorger wechseln. Besonders bei einem Umzug bringt die neue Regelung Änderungen mit sich, die unbedingt beachtet werden sollten.
Was ändert sich konkret?
Der sogenannte Lieferantenwechsel – also der Wechsel von einem bisherigen zu einem neuen Stromversorger – wird gesetzlich neu geregelt. Grundlage ist § 20a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der die EU-Vorgaben in deutsches Recht überführt. Ziel ist es, den Wettbewerb unter den Energieanbietern zu stärken und den Wechselprozess für Kundinnen und Kunden einfacher zu gestalten.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) setzt diese Vorgabe für ganz Deutschland um – auch in Salzgitter.
Was bedeutet das für unsere Kundinnen und Kunden?
„Wir sind gut vorbereitet“, erklärt Matthias Giffhorn, Pressesprecher der WEVG Salzgitter. „Unsere IT-Systeme, Schnittstellen und internen Abläufe haben wir entsprechend angepasst.“
Die neue Regelung betrifft ausschließlich die technischen Prozesse zwischen Netzbetreiber (in Salzgitter: Avacon Netz GmbH) und Stromversorgern. Der Wechsel selbst wird dadurch für Verbraucher schneller und unkomplizierter.
Bleiben Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten bestehen?
Ja. Der neue 24-Stunden-Wechsel ändert nichts an bestehenden Verträgen. „Ein Anbieterwechsel ist weiterhin erst nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit möglich“, betont Frank Schubath, Bereichsleiter Vertrieb der WEVG. Auch die Kündigungsfristen bleiben bestehen.
Rückwirkende Kündigung nicht mehr möglich
Zukünftig ist ein rückwirkender Anbieterwechsel ausgeschlossen. An- und Abmeldungen können nur noch für einen zukünftigen Zeitpunkt vorgenommen werden. Das hat insbesondere bei Umzügen Folgen:
„Wenn zum Beispiel der Vormieter versäumt, sich rechtzeitig abzumelden, kann das für den Nachmieter zu Problemen führen“, erklärt Giffhorn. „Früher war in bestimmten Fällen eine rückwirkende Abmeldung noch möglich – das entfällt künftig.“
Mehr Unterstützung und Beratung durch die WEVG
„Wir rechnen mit einem erhöhten Informationsbedarf und werden unsere Kundinnen und Kunden bestmöglich begleiten“, verspricht Schubath. Ab sofort stellt die WEVG auf ihrer Website weiterführende Informationen bereit. Bei Fragen ist der Kundenservice per E-Mail oder persönlich in den Kundencentern erreichbar.
Wichtige Hinweise für Mieter, Vermieter und Eigentümer:
- Kündigen Sie Ihren Stromvertrag spätestens 2 Wochen vor dem Umzugstermin.
- Sie haften für den Energieverbrauch bis zur ordnungsgemäßen Abmeldung.
- Eine rückwirkende Änderung des Lieferbeginns oder -endes ist nicht mehr möglich.
- Dokumentieren Sie die Zählerstände bei Ein- und Auszug und übermitteln Sie diese Ihrem Stromversorger.
- Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben gültig – der 24h-Wechsel ändert daran nichts.