Energiemix und Umweltauswirkungen 2024
Stromkennzeichnung gem. § 42 EnWG
WEVG Salzgitter GmbH & Co. KG, 19. Juni 2025
Barrierefreie Beschreibung der Grafik: Stromkennzeichnung 2024
Die Abbildung zeigt drei Tortendiagramme zur Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz für das Jahr 2024. Es handelt sich um die Stromzusammensetzung für:
Den gelieferten Strom des Unternehmens
Den Produktmix oder Unternehmensverkaufsmix
Zum Vergleich: Stromerzeugung in Deutschland
1. Gelieferter Strom des Anbieters
Erneuerbare Energien (nicht EEG-gefördert): 90,0 %
Kohle: 6,2 %
Erdgas: 3,5 %
Sonstige fossile Energieträger: 0,3 %
Kernkraft: 0,0 %
CO2-Emissionen: 78 Gramm pro kWh
Radioaktiver Abfall: 0,0000 Gramm pro kWh
2. Produktmix oder Unternehmensverkaufsmix
100 % erneuerbare Energien (EEG-gefördert): 50,9 %
Alle anderen Energieträger: 0,0 %
CO2-Emissionen: 0 Gramm pro kWh
Radioaktiver Abfall: 0,0000 Gramm pro kWh
3. zum Vergleich: Stromerzeugung in Deutschland
Erneuerbare Energien (EEG-gefördert): 50,9 %
Erneuerbare Energien (nicht EEG-gefördert): 11,4 %
Kohle: 22,8 %
Erdgas: 13,4 %
Kernkraft: 1,5 %
Sonstige fossile Energieträger: 0,0 %
CO2-Emissionen: 298 Gramm pro kWh
Radioaktiver Abfall: 0,0000 Gramm pro kWh
Die Darstellung veranschaulicht, dass das Unternehmen fast ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien liefert – überwiegend nicht über das EEG gefördert –, während der bundesweite Strommix noch zu einem bedeutenden Anteil aus fossilen Energieträgern besteht.
Unter den Diagrammen sind die Lieferländer der Herkunftanachweise gemäß Paragraph 42 Absatz 1 Nummer 3 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) aufgeführt:
Österreich, Anteil 2 Prozent
Italien, Anteil 1 Prozent
Spanien, Anteil 5 Prozent
Norwegen, Anteil 92 Prozent