
24-h-Lieferantenwechsel
Schneller Stromanbieterwechsel ab 6. Juni 2025 – Was ändert sich für Sie?
Ab dem 6. Juni 2025 wird der Wechsel Ihres Stromanbieters aufgrund einer gesetzlichen Regelung deutlich einfacher: Ein Anbieterwechsel ist künftig innerhalb von 24 Stunden möglich. Das Ziel: mehr Flexibilität für Kundinnen und Kunden und ein verbraucherfreundlicher Energiemarkt.
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu den neuen Wechselregeln, häufig gestellte Fragen und eine praktische Checkliste – besonders hilfreich beim Umzug.
Was genau ändert sich ab dem 6. Juni 2025?
- Der Stromanbieterwechsel erfolgt künftig innerhalb von 24 Stunden, statt wie bisher in mehreren Tagen oder Wochen.
- Die technischen Prozesse zwischen Netzbetreiber und Stromversorger werden deutschlandweit standardisiert.
- Es ist nicht mehr möglich, einen Anbieter rückwirkend zu kündigen oder den Lieferbeginn nachträglich zu ändern.
Tipp:
Eine fristgerechte Umsetzung hängt maßgeblich von der Kenntnis über die sogenannte Marktlokations-ID (MaLo-ID) ab, die jeder Verbrauchsstelle eindeutig zugeordnet ist. Stromanbieter sind gesetzlich verpflichtet, die Marktlokation auf der Stromabrechnung auszuweisen.
Bitte teilen Sie uns deshalb die Marktlokations-ID nach Möglichkeit im Rahmen Ihrer Umzugsmeldung mit.
Wenn Ihnen diese nicht vorliegt, teilen Sie uns bitte die Zählernummer(n) mit, damit wir für Sie alles weitere in die Wege leiten können.
Die wichtigsten Punkte zum 24h-Lieferantenwechsel im Überblick
- Umzüge: Ein- und Auszüge müssen im Voraus gemeldet werden. Eine rückwirkende Bearbeitung von Umzugsmeldungen ist ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich.
- Wechselprozess: Die technische Abwicklung eines Anbieterwechsels sowie eines Ein- bzw. Auszuges muss innerhalb von 24 Stunden durch die beteiligten Markteilnehmer umgesetzt werden.
- Schnellere Bearbeitung: Die Angabe der Marktlokations-ID (MaLo-ID) vereinfacht und beschleunigt den Lieferprozess.
- Vertragsbedingungen: Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert bestehen.
Häufige Fragen rund um den 24-h-Lieferantenwechsel
Wir haben Ihnen die aktuell häufigsten Fragen beantwortet:
Ein Lieferantenwechsel bedeutet, dass Sie von Ihrem bisherigen Stromanbieter zu einem neuen Anbieter wechseln. Ihre Stromversorgung läuft dabei reibungslos weiter – es gibt keine Unterbrechung.
Wenn Sie nach dem 6. Juni 2025 einen neuen Stromvertrag abschließen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt der Wechsel zum neuen Anbieter bereits am folgenden Werktag. Voraussetzung ist, dass Ihr aktueller Vertrag gekündigt wurde und keine Sperre oder technische Hürde vorliegt.
Ja. Die vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben bestehen. Der 24-Stunden-Wechsel betrifft nur den technischen Ablauf – nicht Ihre vertraglichen Rechte und Pflichten.
Sie können Ihren Stromvertrag nur noch für zukünftige Termine kündigen oder ändern. Eine rückwirkende Kündigung oder Änderung ist nicht mehr erlaubt – auch nicht bei einem Umzug.
Ein Umzug erfordert eine rechtzeitige Kündigung und Anmeldung. Versäumt der Vormieter z. B. die Abmeldung, bleibt er weiterhin für den Stromverbrauch verantwortlich – bis eine neue Anmeldung erfolgt.
Den frühestmöglichen Wechseltermin teilt Ihnen Ihr neuer Stromanbieter mit – er berücksichtigt dabei Ihre Kündigungsfrist und Vertragslaufzeit.
In diesem Fall fällt die Verbrauchsstelle automatisch in die Grundversorgung des zuständigen Anbieters – zu dessen geltenden Konditionen. Daher ist es wichtig, sich rechtzeitig aktiv anzumelden.
Checkliste: Anbieterwechsel oder Umzug richtig vorbereiten
Vor dem Wechsel / Umzug:
- Kündigungsfrist im aktuellen Vertrag prüfen
- Stromvertrag spätestens2 Wochen vor dem Umzug kündigen
- Zählerstände bei Auszug ablesen und notieren und entweder im WEVG-Online-Kundenportal melden oder das Formular nutzen.
- Neuen Stromanbieter auswählen und Vertrag abschließen
- Termin für Lieferbeginn festlegen (muss in der Zukunft liegen)
Beim Einzug:
- Zählerstand am Einzugstag ablesen und entweder im WEVG-Online-Kundenportal melden oder das Formular nutzen.
- Zählernummer notieren
- Anmeldung beim gewünschten Stromanbieter durchführen
- Bei Bedarf: Klärung mit Vormieter über Übergabe/Abmeldung
Nach dem Wechsel:
- Abschlussrechnung vom bisherigen Anbieter prüfen
- Vertragsunterlagen vom neuen Anbieter aufbewahren
- Fragen oder Probleme? Kundenservice kontaktieren
Noch Fragen? Das WEVG-Team hilft gerne weiter.
E-Mail: kundenservice@wevg.com
oder persönlich in unseren Kundencentern vor Ort