Wärmepumpenförderung
Die Anschaffung ihrer Elektro-Wärmepumpenanlage fördern wir in bestehenden Gebäuden (nicht in Neubauten) mit
einer Gutschrift auf das WEVG-Kundenkonto in Höhe von 500 Euro.
Die Gutschrift wird mit der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet. Der Förderbonus gilt im Zusammenhang mit einem 24-monatigen WEVG-Stromliefervertrag für die Wärmepumpe und den Hausstrom.
Die Förderung ist befristet bis zum 30. Juni 2022.
Ihr WEVG-Team
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Wenden Sie sich gern an unseren WEVG-Kundenberater Andy Strauß
Telefon: 05341 / 408-211
E-Mail: beratung@wevg.com