Trinkwasser-Preise
Die WEVG Salzgitter GmbH & Co. KG bietet die Wasserlieferung zu folgenden Preisen an:
Aufgrund der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 (BGBI.I S. 750) stellt die WEVG Salzgitter GmbH & Co. KG den Kunden Wasser zu nachstehenden Bedingungen zur Verfügung.
(gültig ab 1. Januar 2007)
a) Arbeitspreis
Der Arbeitspreis beträgt für alle Abnehmergruppen und Verwendungszwecke bei einer Jahresabnahme bis 40.000 m³ einheitlich
1,66 EUR/m³ netto ( + 0,12 EUR USt.) = 1,78 EUR/m³brutto
Bei einer Jahresabnahme über 40.000 m³ beträgt der Arbeitspreis
1,51 EUR /m³ netto ( + 0,11 EUR USt.) = 1,62 EUR/m³ brutto
Mit Großabnehmern mit einer Jahresabnahme über 100.000 m³ können Sondervereinbarungen über den Arbeitspreis getroffen werden.
b) Grundpreis
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| 5,60 | 0,39 | 5,99 |
| 14,00 | 0,98 | 14,98 |
| 16,80 | 1,18 | 17,98 |
| 20,17 | 1,41 | 21,58 |
| 39,21 | 2,74 | 41,95 |
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| 44,81 | 3,14 | 47,95 |
| 47,61 | 3,33 | 50,94 |
| 50,41 | 3,53 | 53,94 |
| 67,22 | 4,71 | 71,93 |
Allgemeine Bestimmungen
1. Die Kunden haben der WEVG alle zur Bildung der Tarifpreise notwendigen Angaben zu machen. Sie sind verpflichtet, der WEVG jede Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, die eine Änderung der Berechnungsgrundlage zur Folge hat, unverzüglich mitzuteilen.
2. Über die Anwendung der Tarifbestimmungen in Zweifelsfällen entscheidet die WEVG.
3. Bei Änderungen der Kostenfaktoren ist die WEVG berechtigt, die Verkaufspreise angemessen anzupassen.
4. Bei den im Tarif genannten Preisen handelt es sich um Nettopreise bzw. Bruttopreise im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Die Bruttopreise sind auf zwei Stellen gerundet und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von zur Zeit 7%.
5. Der obige Tarif tritt am 01. Januar 2007 für das ganze Versorgungsgebiet der WEVG in Kraft. Gleichzeitig verlieren die bisherigen Allgemeinen Tarife für die Versorgung mit Wasser ihre Gültigkeit.