Umsatzsteuer-Rückerstattung für Wasserhausanschlüsse seit 1.8.2000Private Haushaltskunden erhalten einen Teil der Umsatzsteuer zurück
Aufgrund der aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) besteht für private Kunden, die seit dem 1. August 2000 einen Wasserhausanschluss von der WEVG Salzgitter GmbH erhalten haben, die Möglichkeit, einen Teil des gezahlten Umsatz-steuerbetrages zurück zu erhalten.
Entsprechende Rechnungen können durch die Wasserversorgungs-unternehmen auf freiwilliger Basis rückwirkend korrigiert werden, sofern die notwendigen Angaben für die Rechnungsberichtigungen vorliegen.
Im Interesse unserer Kunden nehmen wir diesen Handlungsspiel-raum gern in Anspruch und werden die Differenz des Steuerbetrages auszahlen. Mit Hilfe eines Formulars, das hier rechts zum Download bereitsteht, können Sie die Erstattung der zuviel geleisteten Umsatzsteuer bei der WEVG Salzgitter GmbH geltend machen.
Bitte beachten Sie, dass ein Erstattungsantrag nur für Wasserhausanschlüsse möglich ist,
" die seit August 2000 hergestellt wurden" und
" die mit dem vollen Umsatzsteuersatz von 16 % bzw. 19 % abgerechnet wurden" und
" die nicht für den unternehmerischen Bereich mit Anspruch auf Vorsteuer-Erstattung nach § 15 UStG erfolgten" und
" die direkt an die WEVG Salzgitter GmbH gezahlt wurden "
Wichtig:
Durch einen Bauträger an Sie abgerechnete Wasserhausanschlüsse sind von einer Abwicklung durch die WEVG Salzgitter GmbH ausgeschlossen.
Bitte drucken Sie das Formular rechts im Kasten aus und senden dieses ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit einer Kopie der Rechnung an die vorgegebene Adresse.
Ein vollständig ausgefülltes Dokument hilft uns, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten und einen Differenzbetrag zu ermitteln.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs.