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10.09.2010 11:53:17 Uhr

Salzgitter | Erdgas aktivSondervertrag

Salzgitter l Erdgas aktiv ist das Sondervertragsangebot für die Versorgung mit Erdgas für Haushaltskunden im Versorgungsgebiet der WEVG Salzgitter GmbH & Co. KG.

Länger binden, länger günstig:
Sie möchten günstige Preise und sind bereit sich vertraglich für
1 Jahr zu binden? Ab einem Verbrauch von 9.601 kWh ist
Salzgitter | Erdgas aktiv das optimale Angebot für Sie.

Die Merkmale 

  • Sondervertrag mit 12-monatiger Laufzeit
  • Automatische Einstufung in das günstigste Produkt
    (aktiv 1 bis 2)

Schnell und einfach für Neukunden:
Erdgasverträge online ausfüllen und an die WEVG senden. mehr...

gültig ab 01. Januar 2010:

NettopreisBruttopreis
aktiv 1
günstig ab einer Jahresabnahme von 9.601 kWh
Arbeitspreisct/kWh 4,36 5,19
Grundpreis€/Monat14,3217,04
aktiv 2
günstig ab einer Jahresabnahme von 23.372 kWh
Arbeitspreisct/kWh 4,15 4,94
Grundpreis€/Monat18,4121,91
Grundpreis ab einem Jahresverbrauch von 60.000 kWh
Grundpreisct/kWh0,3680,438


Der Sondervertrag Salzgitter | Erdgas aktiv wird zu den Bestimmungen der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz“
(GasGVV) vom 26.10.2006 sowie der Ergänzenden Bedingungen
der WEVG Salzgitter GmbH & Co. KG in der jeweils gültigen Fassung angeboten, die wesentlicher Vertragsbestandteil des Sondervertrages sind.
Informationen zu den WEVG-Erdgasangeboten:

1. Abrechnung des Erdgasverbrauchs
Abgerechnet wird der Erdgasverbrauch in Kilowattstunden (kWh), die sich aus der Multiplikation der abgelesenen Verbrauchsmenge in Kubikmeter mit dem jeweils maßgeblichen Umrechnungsfaktor ergeben. Beim Vergleich einer Kilowattstunde Gas mit einer Kilowattstunde Strom müssen die Wirkungsgrade der jeweiligen Verbrauchsgeräte und die Tatsache berücksichtigt werden, dass sich der Gaspreis auf den Brennwert bezieht.

2. Erdgasbeschaffenheit
Die WEVG Salzgitter GmbH & Co. KG liefert für die Versorgung der Verbrauchsstelle des Kunden Erdgas (L-Gas) mit einem Brennwert von ca. 9,8 kWh/m³ mit der nach anerkannten Regeln der Technik zulässigen Schwankungsbreite (DVGW-Arbeitsblatt G 260) und einem Messdruck von ca. 23 mbar.

3. Konzessionsabgabe / Energiesteuer
Es werden Höchstsätze Konzessionsabgabe gemäß § 2 Abs. 2 und Abs. 3 bzw. § 8 KAV gezahlt. Darüber hinaus weisen wir gem. § 107 Abs. 2 der Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV) auf Folgendes hin: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer– und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

4. Preise
Die jeweils vereinbarten Preise sind Nettopreise. Sie beinhalten u. a. das Entgelt für die Erdgaslieferung, die Kosten für die Abrechnung, für die Nutzung des entsprechenden Zählers, die Messung, das Netzentgelt, die Energiesteuer und die Konzessionsabgabe. Die Bruttopreise enthalten zusätzlich die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit in Höhe von 19 %. Bei Erhöhung der Umsatzsteuer wird der neue Steuersatz auf die Nettopreise berechnet. Bei der Angabe der Bruttopreise können Rundungsdifferenzen auftreten. Die Preise beinhalten eine jährliche Abrechnung in einem zeitlichen Abstand von ca. 12 Monaten. Für jede weitere Abrechnung gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 EnWG, für die eine gesonderte Vereinbarung mit der WEVG Salzgitter GmbH & Co. KG notwendig ist, werden 19,80 € brutto (16,64 € netto) berechnet. Die WEVG Salzgitter GmbH & Co. KG macht die Einstufung innerhalb der gewählten Vertragsart von der Höhe der Jahresabnahme (kWh) abhängig. Erdgaslieferungen zu diesen Bedingungen sind nur für Verbrauchsarten im Liefergebiet der WEVG Salzgitter GmbH & Co. KG möglich. Die Preise treten am 01. Januar 2010 in Kraft. Gleichzeitig verlieren die bisherigen Preise ihre Gültigkeit.

5. Preisanpassung
Preisänderungen erfolgen entsprechend § 5 Absätze 2 und 3 der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz – (GasGVV)“. Dem Kunden steht im Fall einer Preisänderung das Recht zu, den Vertrag mit der Frist des § 20 Abs. 1 GasGVV (Frist von einem Monat zum Monatsende) außerordentlich auf das Datum des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen.

6. Allgemeine Bedingungen
Die Versorgung mit Erdgas erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) vom 26. Oktober 2006 sowie der Ergänzenden Bedingungen der WEVG Salzgitter GmbH & Co. KG zur GasGVV. In Sonderverträgen gelten diese ergänzend, soweit sie den Regelungen des jeweiligen Vertrages nicht widersprechen. Hier stellen sie einen wesentlichen Vertragsbestandteil dar.

 

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